Zweierlei Maß in der Gesinnungsdiktatur

In Sachsen wurde vor einer Wahl, die erstmals wirkliche Veränderung bringen könnte, indem regierende Parteien stark verlieren und die einzige echte Oppositionspartei AfD zur stärksten Kraft aufsteigt, genau dieser Oppositionspartei wegen eines ‚Formfehlers’ die Liste zusammengestrichen. Nur 18 von 61 Kandidaten wurden anerkannt.

Das hat nicht nur ein Gerüchle, wie es in Schwaben heißt, sondern ist klare heuchlerische Doppelmoral, wofür es gleich drei Beweise gibt.

1.)

«Formfehler

In Sachsen wird die Mehrheit der AfD-Kandidaten ausgeschlossen, die zur Wahl gestanden haben. Formfehler. In Brüssel wird eine Frau nominiert, die nicht zur Wahl stand. Kein Formfehler»1 (achgut)

Beide Fälle geschahen zeitgleich. Ursula von der Leyen stand nicht zur Wahl und darf nach EU-Regeln auch gar nicht zur Wahl aufgestellt werden, weil sie der Kommission, die sie leiten soll, gar nicht angehört. Das ist gleich ein doppelter Regelbruch, der aber nicht zählt, weil ihre Wahl von Mächtigen gewünscht wird, die sich schon lange nicht mehr an Gesetz, Verfassung oder Grundgesetz halten, auch nicht an Anstand oder Regeln freiheitlicher Ordnung.

Noch ähnlicher aber ist ein anderer Fall, indem sogar nachträglich Kandidaten auf eine Liste gesetzt wurden, ohne jegliche Rechtfertigung, den Parteitag fortgesetzt zu haben. Das ging ebenfalls durch, weil es vor 30 Jahren von den Mächtigen der Republik so gewollt wurde. Nur wenn die Mächtigen der Republik nicht wollen, daß eine Oppositionspartei ihr gefährlich wird, dann finden sich Formfehler, die deutlich geringer sind als die eigenen Regelbrüche.

2.

«Dafür hat sich der Landeswahlausschuß zum Wahlbehinderungsausschuß gemacht. Der AfD wurden zwei Drittel ihrer Landesliste gestrichen, indem man den Fortsetzungsparteitag, der über die Listenplätze 19-61entschied, zu einem eigenständigen Parteitag erklärte, weil es ein anders Präsidium und andere Vertrauenspersonen gegeben hätte.

Ich bin mir sicher, daß es nicht unüblich war, dass eine Partei auf zwei Parteitagen ihre Kandidaten bestimmte.

An ein Ereignis erinnere ich mich genau. Die Bundestagswahl 1990 fand in zwei Wahlgebieten statt, die der ehemaligen DDR und der BRD entsprachen. Nach dem desaströsen Ergebnis, das Bündnis 90/Grüne bei der Volkskammerwahl erzielt hatten, galt es als unsicher, ob es die 5%-Hürde in den Neuen Ländern überspringen könnte. Deshalb machten die Grünen NRW das großzügige Angebot, zwei Bündnisgrüne Ost nachträglich auf ihre bereits aufgestellte Liste zu setzen. Es fand ein zweiter Parteitag statt, auf dem Wolfgang Templin und eine Frau der Frauenpartei auf aussichtsreiche Listenplätze gesetzt wurden. Das war keine Fortsetzung des alten, sondern eine neuer Parteitag – und es wurde nicht beanstandet. Ein Präzedenzfall, der für alle Gültigkeit haben sollte.

Es geht in Sachsen anscheinend um die Ausschaltung eines ungeliebten politischen Gegners durch bürokratische Tricks.»2 (Vera Lengsfeld)

Dritter Nachweis der heuchlerischer Doppelmoral beim Durchsetzen ‚formal korrekter’ Verfahrensweise je nach Nützlichkeit für die Regierenden:

3.)

«Letzte Woche hat die Vizepräsidentin Claudia Roth einfach die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages außer Kraft gesetzt, indem sie die hundert anwesenden Parlamentarier zur erforderlichen Mehrheit erklärte und den von der AfD beantragten Hammelsprung zur Feststellung der Beschlußfähigkeit verweigerte.»3 (Journalistenwatch)

Selbst wenn der schiefen Begründung der Wahlkommission gefolgt würde, widerspricht diese ihrer eigenen Logik, um der AfD zu schaden:

4.

«Dem ist lediglich anzufügen, daß die politische Intention auch dadurch belegt wird, daß der AfD die Listenplätze 19 bis 61, also die während der Zweiten Wahlversammlung beschlossenen Listenplätze gestrichen wurden und nicht etwa die ersten 18, die auf der Ersten Wahlversammlung bestimmt wurden. Es benötigt eigentlich keinerlei Hinweis, daß die Entscheidung, die größere Anzahl zu streichen, reine Willkür ist, für die es kaum möglich ist, eine sinnvolle Begründung anzugeben. …

„Der Landesparteitag im März 2019 befaßte sich erneut mit dem Wahlverfahren und änderte den Beschluss vom Februar ab, so daß ab der Listenposition 31 das Blockwahlverfahren zur Anwendung kam. Die notwendige Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren der Kandidatenaufstellung war nach Ansicht des Landeswahlausschusses damit nicht gegeben.”

Wenn die Vertreter der etablierten Parteien, Landeswahlleiter Schreck und ihr Beisitzer der Ansicht waren, die „notwendige Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber” sei im Verfahren der Kandidatenaufstellung das Kriterium, das durch die Blockwahl gebrochen wurde, dann stellt sich die Frage, warum sie durch ihre Entscheidung die Kandidaten, die auf der zweiten Wahlversammlung der AfD nicht per Blockwahl gewählt wurden, ebenfalls gestrichen haben. Sie brechen hier ihre eigene Logik und zeigen deutlich, worum es tatsächlich gegangen ist, nicht um den Schutz von AfD-Bewerbern, sondern darum, so wenige wie möglich der AfD-Bewerber zuzulassen.»4 (sciencefiles)

Übrigens gibt es weitere Artikel, denen zufolge auch die Blockwahl üblich und nicht zu beanstanden ist.

Fazit: Wir leben in einer Gesinnungsdiktatur, die eine Willkürherrschaft ausübt. Wahlen sind Fassade, Farce, werden nur zur Rechtfertigung der Macht eines Parteienkartells abgehalten, das Abweichungen von Grundsätzen ihrer Herrschaft niemals zulassen will, und die eigene Macht fälschlich für demokratisch ausgibt, obwohl sie tatsächlich seit jeher den Willen einer Wählermehrheit mißachten und jede Möglichkeit nutzen, die Wahlberechtigten mit Propaganda bis in Unterhaltungssendungen und Schulunterricht so weichzukneten, daß sie im Sinne der Machthaber denken und wahrnehmen.

Die bundesdeutsche Demokratie ist eine potjemkinsche Fassade zur Täuschung der Bürger.

Fußnoten

1 https://www.achgut.com/artikel/fundstueck_chaotische_zustaende_im_deutschen_stromnetz

2 https://vera-lengsfeld.de/2019/07/05/staatsstreich-in-sachsen/

3 https://www.journalistenwatch.com/2019/07/06/staatsstreich-in-sachsen/

4 https://sciencefiles.org/2019/07/09/sachsens-demokratie-ware-gerettet-wenn-es-denn-eine-ware/