Ich bin auf Facebook wegen Haßrede gegen mich selbst gesperrt
Der Widersinn der Internet-Zensoren

Internetzensoren schaffen es, alles so falsch herum wie möglich zu tun. Haß gegen Männer, Weiße und Deutsche ist zulässig und fast immer straffrei, sofern dieser nicht von ‚weißen heterosexuellen Männern’ stammt.


Doch umgekehrt ist nicht einmal deutliche, aber sachliche Kritik daran erlaubt. Ironie und Sarkasmus können die Facebook-Zensoren auch nicht. Denn obwohl echter Haß gegen Deutsche massenweise auf linken Seiten kursiert und kaum je bestraft wird, ist bloßer Sarkasmus gegenüber der eigenen Gruppe plötzlich sanktionswürdig.

Das heißt, ein Deutscher darf nicht sarkastisch schlechte Sicht anderer auf ihn darstellen, dann wird er wegen vermeintlicher ‚Haßrede’ gegen sich selbst bestraft! Aber Fremde dürfen viel schlimmer über ihn reden, das gilt nicht als Haßrede. Facebook, seid ihr moch bei Verstand? So verdreht kann man doch nicht sein, jemanden, der sich für Einheimische, in diesem Falle Deutsche einsetzt, Haßrede gegen sich selbst zu unterstellen, wenn die Degradierung zum Zahler karikiert wird.

Also wer sich darüber beschwert, sich „dumm und dämlich bezahlen” zu müssen, kann ab sofort wegen Haß gegen sich selbst gesperrt werden, und zwar massiv, denn ich habe 6 solcher Sperrungen in verschiedenen Gruppen erhalten. Es wurde auch nicht der Beitrag selbst gesperrt, wohl aber sechs verschiedene Kopien in Gruppen, mit denen dieser Beitrag geteilt wurde. Unlogik gehört auch zum Handwerk der Zensoren.

Halten wir fest: Jeder darf auf Deutsche schimpfen, aber ein ‚weißer heterosexueller Mann’ darf seine eigene Lage nicht sarkastisch überspitzt darstellen. Bestraft wird ausschließlich der, der Ziel des ‚Hasses’ ist, nämlich er selbst. Prima Logik!

Clementine Ford ist Frau und sagt so etwas straffrei; ein Mann dürfte nicht einmal satirisch wesentlich harmloser die schlechte Behandlung von Männern karikieren. Grotesk!

Gemeinschaftsstandard von Facebook ist, daß Männer, Weiße und Deutsche straflos beschimpft werden dürfen, wogegen es verboten ist, daß diese Gruppe den Haß auf sich selbst karikiert.

In meinem Profil können andere den Beitrag weiterhin sehen. Nur Kopien in bestimmten, von Facebook vermutlich besonders überwachten, Gruppen sind gesperrt.

Allein das ist bereits ein Beweis doppelter Maßstäbe: Denn wenn ein Beitrag dem „Gemeinschaftsstandard” widerspräche, so müßte er überall gesperrt werden, im Original und allen Kopien. Doch dieser Beitrag ist im Original und 15 von 21 Kopien unbeanstandet zu sehen, allerdings in 6 weiteren Kopien als ‚Haßrede’ gegen mich selbst als Deutscher gesperrt.

Für alle 6 der 21 Gruppen, die offenbar besonders strenger Überwachung unterliegen, weil bei ihnen Beiträge als ‚Haß’ gesperrt werden, die in anderen Gruppen unbeanstandet veröffentlicht werden, beantragte ich Überprüfung. Eine Begründung kann nicht mehr wie früher angegeben werden. Alle Überprüfungen erfolgten diesmal blitzschnell mit einem endgültigen Schließen nach Einstufung als ‚Haßrede’, deren ich mich offenbar gegen mich selbst schuldig gemacht hätte.

 

Facebook erlaubt keinen Einspruch mehr; Begründungen sowieso nicht. Sarkasmus und Ironie sind unbekannt. Die Privatzensur ist in einer Hand Gesetzgeber (sie legen willkürlich Regeln fest), Justiz und Polizei. Unsre Politik übt mit Millionenstrafen gar noch mächtigen Druck aus, der Oppositionelle schneller sperren läßt, wogegen die eigene Seite weitgehend unbehelligt bleibt mit wirklichem Haß. Das sind Gesetze und Vorgehensweisen aus dem Musterkasten von Diktaturen.

Wegen meiner Sperre vermochte ich auch auf Kommentare zu den je nach Gruppe entweder gesperrten oder veröffentlichen Kopien des Beitrags nicht zu antworten.

Bei Twitter spinnen auch möglicherweise gewerbliche oder hobbymäßige Meldemuschi, indem sie harmlose Beiträge melden.

Zu schön um wahr zu sein wäre, Haß auf Männer, Weiße, Heterosexuelle und Deutsche zu einem gleichberechtigten Sperrgrund zu erheben wie bislang  bevorzugte Minderheiten, also wenigstens einen ausgeglichenen Zustand zu erreichen, obwohl auch in diesem Falle freie Rede einer Zensur vorzuziehen bleibt.

Nachtrag: Es kommt noch besser! Nächste Stufe des Widersinns der Facebook-Justiz: Nunmehr wurden zwar alle sechs bemängelten Vorfälle als unberechtigt erkannt und meine Beiträge wieder mit Entschuldigung freigegeben,

aber, Halleluja!, die Strafe Profilsperre wegen der nunmehr als unberechtigt widerrufenen Meldungen wurde nicht aufgehoben. Mit anderen Worten: In allen 6 Anklagepunkten wurde Jan Deichmohle von Facebook in der Revision freigesprochen, bleibt aber weiter im Facebook-Knast gesperrt, weil die Strafe auch nach Freispruch weiterbesteht!

Noch irgend welche Fragen?

Grundsätzlich gefährlich scheint seit einem eklatanten Fehlurteil im linksradikalen Bremen die Verwendung des Wortes ‚Goldstück’ zu sein. Sogar in Form einer Frage aus einem Wort „Goldstück…?” reichte es zu einer Bestätigung langer Facebooksperre durch das Gericht. Was für ein System ist es, das harmlose Wörter zu sanktionieren beginnt?!